Christoph Friedrich Jahn
Rechtsanwalt Münster

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Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 I PatG). Ein erteiltes Patent entfaltet umfangreiche Schutzwirkung. Durch ein Patent wird eine technische Erfindung gegen Nachahmung geschützt und somit ein Wettbewerbsvorteil gesichert. Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Ohne die Zustimmung des Patentinhabers darf kein Dritter die patentierte Erfindung nutzen. Die Laufzeit des Patents beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Die Schutzwirkung eines vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilten Patents erstreckt sich nur auf die Bundesrepublik Deutschland. Es gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip, d.h. im Ausland muß unabhängig und gesondert Schutz für die Erfindung beantragt werden. Eine Erleichterung bietet das europäische Patent. Mit dem Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents beim Europäischen Patentamt (EPA) können gleichzeitig mehrere Vertragsstaaten benannt werden. 

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