Christoph Friedrich Jahn
Rechtsanwalt Münster

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Nach Patenterteilung muß der Erfinder die jeweiligen nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten beachten, um den Patentschutz in dem jeweiligen Land nicht zu verlieren. Falls der Erfinder Patentschutz außerhalb der zur Europäischen Union gehörenden Länder begehrt, besteht die Möglichkeit einer PCT-Anmeldung. Der Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT = Patent Cooperation Treaty) von 1978 ermöglicht, über ein nationales Patentamt eine für die meisten Länder der Welt wirksame Patentanmeldung zu hinterlegen. Die PCT-Anmeldung ist wie ein Bündel mehrerer Anmeldungen, welches sich später zu jeweils nationalen Erteilungsverfahren aufspaltet, um dort nationale Schutzrechte zu erlangen. Damit dem Anmelder nicht überflüssige Kosten bei einer Patentanmeldung entstehen, ist es sinnvoll eine Recherche zum Stand der Technik durch einen Anwalt durchführen zu lassen. Durch das Rechercheergebnis kann beurteilt werden, ob und wie eine Patentanmeldung sinnvoll ist.

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