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Ob das Gebrauchsmuster nur ein Scheinrecht ist, stellt sich häufig erst bei einer späteren Auseinandersetzung heraus. Eine Prüfung des Gebrauchsmusters findet erst bei einem Löschungsverfahren statt. Falls die Schutzfähigkeit fehlt, kann jedermann die Löschung des Gebrauchsmusters verlangen. Daher ist es wichtig, daß die Formulierung der Schutzansprüche und der Beschreibung sorgfältig ausgearbeitet wird. Damit dem Anmelder nicht überflüssige Kosten bei einer Gebrauchsmusteranmeldung entstehen, ist es sinnvoll, eine Recherche zum Stand der Technik durch einen Anwalt durchführen zu lassen. Durch das Rechercheergebnis kann beurteilt werden, ob und wie eine Gebrauchsmusteranmeldung sinnvoll ist.
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