Christoph Friedrich Jahn
Rechtsanwalt Münster

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Bei einer internationalen Registrierung einer Marke kann der Anmelder in ca. 60 Vertragsländer des Madrider Markenabkommens Markenschutz erlangen. Um Kollisionen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden, sollte eine anwaltliche Markenrecherche vor einer Anmeldung durchgeführt werden. 

Das Deutsche Patent- und Markenamt führt eine solche Recherche nicht von Amts wegen bei einer Markenanmeldung durch. Daher ist es möglich, daß identische Marken in den gleichen Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen werden. Der Inhaber einer älteren Marke hat Vorrang gegenüber einer jüngeren identischen Marke. Der Inhaber einer bereits eingetragenen Marke sollte in regelmäßigen Abständen überprüfen lassen (sog. Überwachungsrecherche), ob die Konkurrenz die gleiche bzw. eine ähnliche Marke verwendet.

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